Unsere
nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns und unseren Kunden
abgeschlossenen Verträge, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart
ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit von
uns schriftlich anerkannt. Bestellungen und mündliche oder telefonische
Abreden sind erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
1. Lieferung: Wir haben unsere Lieferpflicht erfüllt, sobald die
Ware dem Kunden auf dem vereinbarten Lager zur Verfügung gestellt, bei
Franko-Lieferung einem Spediteur angedient ist oder bei CIF oder CIP
Verkäufen dem Kunden kontraktgemäße Dokumente angedient sind. Die Ware
reist stets auf Gefahr des Kunden, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart
ist. Bei dieser haben wir die Wahl der Art und des Weges des Transports.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Verträgen über Waren, deren
Verbringung in das Zollinland die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung
voraussetzt, gilt rechtzeitige und vollständige Erteilung als vorausgesetzt.
Bei ganzer oder teilweiser Versagung der Lizenz kann der Kunde weder
Erfüllung im Zollinland noch Schadensersatz verlangen und sind wir von
der Lieferpflicht frei. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass
die Ware den deutschen rechtlichen Vorschriften nicht entspricht, sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und kann der Kunde aus dem
Rücktritt keine Ansprüche herleiten, ausgenommen solche auf Rückgewähr
erbrachter Leistungen. Bei Abladungspartien, schwimmender oder rollender
Ware gilt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung als vorbehalten.
Die gelieferten Waren sind zur Verwendung in dem Land bestimmt, aus
dem sie bestellt wurden. Export, insbesondere Weiterverkauf der von
uns gelieferten Waren über die Grenzen des Landes, in das die Lieferung
von uns erfolgte, ist nur mit unserer Zustimmung, die jeweils vorher
eingeholt werden muss, gestattet.
2. Lieferzeit und Fristen: Höhere Gewalt, etwa Streik, Krieg, Aufruhr,
Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, Behinderung der Be- und
Verarbeitung, unvorhergesehene Versandschwierigkeiten und andere von
uns nicht zu vertretende Ereignisse gleichgültig, ob sie bei uns oder
unseren Lieferanten eintreten, befreien uns für die Dauer der Behinderung
und angemessener Anlaufzeit danach von der Einhaltung einer Lieferfrist
und führen nicht zum Verzug. Dasselbe gilt bei Produkten bei totaler
oder teilweiser Behinderung der Verarbeitung und Verpackung, und zwar
auch dann, wenn der Vertrag während des Vorliegens solcher Umstände
abgeschlossen wurde. Dauert die Behinderung voraussichtlich länger als
12 Monate, sind wir zur Verweigerung der noch nicht erbrachten Lieferung
berechtigt. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung ist der Kunde verpflichtet,
uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Er darf erst dann von dem
nicht ausgeführten Teil des Vertrages zurücktreten, wenn wir ihm bis
zum Ablauf der Nachfrist nicht die Versandbereitschaft gemeldet haben.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
Bei Angabe eines Liefertages sind wir berechtigt, die Lieferung bis
zu 3 Werktagen vor oder nach diesem Tag zu erbringen.
3. Mengen und Beschaffenheit: Mengenangaben gelten als "cirka" Mengen
und berechtigen uns zu einer handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferung
in Höhe von +/- 5% bezogen auf die Gebindegröße. Das gilt auch für Gewichtsangaben.
Dem technischen Fortschritt entsprechende, der Optimierung dienende
und/oder geänderten öffentlichrechtlichen Bestimmungen folgende Änderungen
der Zusammensetzung der Ware, ohne nachteilige Veränderung ihrer vertraglich
vorausgesetzten Eigenschaften, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
4. Preise: Erhöhen sich nach Vertragsabschluss Zölle, Steuern oder
sonstige Abgaben, Seefrachten, Seeversicherungen, Umschlagkosten oder
sonstige Kostenfaktoren, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat,
so gehen diese Erhöhungen zu Lasten des Käufers. Falls nicht anders
vermerkt, verstehen sich die Preise ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Notwendige Verpackungen stellen wir gesondert in Rechnung.
5. Zahlungen: Unsere Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich anderes
vereinbart ist, sofort nach Rechnungseingang fällig und ohne Abzug zahlbar.
Eingehende Gelder werden auf die älteste offene Rechnung angerechnet.
Die Aufrechnung mit nicht von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
ist ausgeschlossen, es sei denn, dieses beruht auf berechtigter Mängelrüge,
dann können Zahlungen nur nach Maßgabe der Ziffer 7. zurückbehalten
werden. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, können
von uns aber auch zurückgewiesen werden. Diskontspesen, Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen
stehen uns Zinsen von 12% p.a., mindestens von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu. Einer schriftlichen
Mahnung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug oder Bekannt werden ungünstiger
Vermögenslage oder Kreditverhältnisse des Kunden -ungünstige Auskunft
genügt- sind wir berechtigt, für alle auch zukünftig fällig werdenden
Forderungen aus der Geschäftsverbindung eine angemessene Sicherheit
zu verlangen. Wir sind weiter berechtigt, ausstehende Lieferungen nur
noch gegen Barzahlung auszuführen, schon gelieferte Ware als Sicherheit
zurückzunehmen, sowie nach entsprechender Ankündigung alle noch schwebenden
unerfüllten Kontrakte für Rechnung des Kunden zu verkaufen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche gegen den Kunden bleiben
unberührt. Der Kunde ist nicht berechtigt, vertragliche Ansprüche ohne
unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen
Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung
mit uns, einschließlich aller Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen
und Einlösung von Schecks und Wechseln unser Eigentum. Der Kunde ist
aber berechtigt, die Vorbehaltsware unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Bestimmungen zu verarbeiten und im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu veräußern: a) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für
uns sorgfältig und kostenfrei zu verwahren, auf eigene Kosten instand
zu halten sowie ordnungsgemäß zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche
aus den Versicherungsverträgen hiermit im voraus in Höhe des Wertes
des Sicherungseigentums an uns ab und willigt in die Auszahlung an uns
ein. Auf unseren Wunsch hin händigt der Kunde uns zur Geltendmachung
der Versicherungsleistungen die Versicherungspolice aus. b) Solange
der Kunde seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt,
ist er bis zum jederzeit möglichen Widerruf berechtigt, im ordentlichen
Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen. Der Kunde tritt hierdurch
alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden
Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten im voraus zur
Sicherung aller unserer Forderungen gegen den Kunden aus der gesamten
Geschäftsverbindung an uns ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen
Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so bezieht sich die Abtretung
auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung im Verhältnis zur mitveräußerten
Vorbehaltsware. Entsprechendes gilt für Vorbehaltsware, an der uns ein
Miteigentumsanteil zusteht. Benutzt der Kunde die Vorbehaltsware zur
Bearbeitung von Gegenständen, die im Eigentum Dritten stehen, so tritt
er hierdurch im voraus zur Sicherheit seine Vergütungsansprüche gegen
den Dritten an uns ab. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung besteht
nicht, wenn zwischen dem Kunden und seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot
hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Außerdem ist der
Kunde nicht berechtigt, unsere Vorbehaltsware zu verpfänden oder in
sonstiger Weise zu belasten oder zur Sicherheit auf Dritte zu übertragen.
c) Wird unsere Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird der Kunde
dadurch für uns tätig, ohne jedoch daraus irgendwelche Ansprüche gegen
uns zu erwerben. Unser Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf die
Verarbeitung entstehender Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen
mit anderen Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden
oder wird unsere Vorbehaltsware mit Waren Dritter vermischt oder verbunden,
so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen
im Verhältnis des Rechnungswertes der im Eigentum Dritter befindlichen
Waren. Entsprechendes gilt für die Vermischung oder Verbindung mit einer
Hauptsache, die dem Kunden gehört. d) Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung
vom Vertrag zurückzutreten und unsere Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen,
falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtung uns gegenüber im
Verzuge ist und eine angemessene Sicherheit nach Ziffer 5 (Zahlungen)
dieser Bedingungen nicht stellt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall
auf den Einwand der Besitzstörung und gewährt freien Zutritt. Die Kosten
der Rücknahme gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt die zurückgenommene
Ware bestmöglich im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen
und den Erlös gegen unsere Forderung zu verrechnen. e) Scheint uns die
Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Kunde auf Verlangen
die Abtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen dafür zu geben, dass wir uns direkt mit den
Abnehmern in Verbindung setzen können. f) Übersteigt der Wert der uns
zustehenden Sicherungen nach vorgenannten Vorschriften die zu sichernden
Forderungen gegen den Kunden um mehr als 20%, so ist der Kunde berechtigt,
von uns insoweit Freigabe von Sicherheiten zu verlangen. Die Auswahl
der freizugebenden Sicherheiten erfolgt in diesem Falle durch uns.
7. Gewährleistung: Mängel
der Ware müssen spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Empfang, verdeckte
Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden,
andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Falle berechtigter Beanstandungen
leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ersetzte Teile oder Waren werden unser Eigentum. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht
zu. Scheitert die Nacherfüllung, gilt folgendes: Wählt der Kunde den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Weist die Ware bei Rückgabe Beschädigungen auf
oder wurde sie durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verschlechtert,
hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Er darf die Ware vorsichtig und
sorgsam prüfen. Den Wertverlust der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft
werden kann, trägt der Kunde. Wählt der Kunde Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Außer bei Arglist
beschränkt sich der Schadensersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Bei einer Veränderung des Zustands
der beanstandeten Waren oder Verbindung mit anderen Sachen ohne unser
schriftliches Einverständnis erlischt jegliche Haftung unsererseits.
Wir können jede Gewährleistung verweigern, solange der Kunde mit seinen
vertraglichen Leistungen, insbesondere der Bezahlung des fälligen Kaufpreises,
im Rückstand ist. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in Höhe des
Dreifachen der voraussichtlichen Nacherfüllungskosten diese bestimmen
wir nach pflichtgemäßem Ermessen, der restliche Kaufpreis ist fällig.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Als Beschaffenheit wird grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich
zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet und dies auch
nur dann, wenn der Mangel der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne geben wir nicht, Herstellergarantien bleiben
hiervon unberührt.
8. Haftungsbeschränkungen: Soweit nicht
gesetzliche Vorschriften zwingend etwas anderes festlegen, haften wir
auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, nicht im Fall leichter Fahrlässigkeit, einschließlich leichter
Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten und anderer Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung eine
Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks erkennbar
von ausschlaggebender Bedeutung ist. Sollten wir nach dem Produkthaftpflichtgesetz
in Anspruch genommen werden oder sollte eine solche nach Kenntnis des
Kunden bevorstehen, ist der Kunde verpflichtet, zur Abwendung und/oder
Verminderung von Schäden alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen
und uns unverzüglich über alle wesentlichen Umstände zu unterrichten.
Er ist ferner verpflichtet, uns mit sämtlichen Informationen zu versorgen,
die unter allen in Betracht kommenden Gesichtpunkten für uns erforderlich
oder nützlich sind, um Produkthaftungsansprüchen zu begegnen. Sollte
der Kunde diese Pflicht verletzen, ist er uns gegenüber schadensersatzpflichtig,
gleichgültig, ob die Pflichtverletzung auf Verschulden beruht oder nicht.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes
Verschulden vorzuwerfen ist, oder eine zurechenbare Pflichtverletzung
eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Folge
hat. Weitergehende Ansprüche, z.B. Ersatz eines mittelbaren Schadens,
sind ausgeschlossen.
9. Datenverarbeitung: Dem Kunden ist
bekannt, dass wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung seine
personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten. Er ist hiermit einverstanden.
Eine gesonderte Mitteilung im Einzelfall darüber erhält er nicht.
10. Verpackung: Hat der Kunde Anspruch
darauf, dass wir Verpackungen zurücknehmen, so hat die Rücknahme in
der Weise zu erfolgen, dass der Kunde die von uns stammenden Verpackungsmaterialien
unter rechtzeitiger Vorankündigung und unter Angabe der Gebindeeinheiten,
Größe, Gewichte und Art, nach Absprache mit uns, an eines unserer auf
Anfrage zu benennenden zentralen Sammellager frachtfrei übermittelt.
11. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten
aus der Geschäftsverbindung mit uns ist Aschaffenburg Gerichtsstand.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des gesamten UN-Kaufrechts.
12. Salvatorische Klausel: Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der
Kunde ist verpflichtet, mit uns eine Regelung zu vereinbaren, die dem
erstreben Ziel der unwirksamen Bedingung so nahe wie möglich kommt.